Liebe Gemeindemitglieder,
interessierte Bürgerinnen und Bürger,
„Fusion“, „Kirchenschließung“, „Geldmangel“ – all das sind Vokabeln und Schlagworte, mit denen sich die katholische Kirche neben vielen anderen Themen auseinandersetzen muss und mit denen auch wir in unserer Pfarrgemeinde Liebfrauen in Recklinghausen in den vergangenen Jahren konfrontiert wurden und weiterhin werden.
Auf der Suche nach über die Bistumsfinazierung hinausgehenden neuen Möglichkeiten der Mittelbeschaffung und bestärkt durch die Anregung vieler Gemeindemitglieder haben wir eine Stiftung zur Stützung und Förderung des kirchlichen Lebens vor Ort gegründet. Damit haben wir eine nachhaltige Form der Finanzierung gefunden, die es einerseits ermöglicht, Angebote unserer Gemeinde aufrecht zu erhalten oder auszuweiten, und andererseits einen starken Bezug der Spender und Stifter zum Gebiet, in dem das Geld eingesetzt werden soll, sicherstellt.
Mit dieser Seite möchten wir Sie über die „STIFTUNG LIEBFRAUEN RECKLINGHAUSEN“ informieren und Sie einladen: Folgen Sie unserem Leitgedanken „Stiften vor Ort ist Helfen vor Ort“ und helfen Sie mit, die Stiftung durch finanzielle Zuwendungen zu fördern und ihr so die notwendige nachhaltige Basis zu geben.
Herzliche Grüße
Ihr Stiftungsrat
(Vorstand und Kuratorium)
Die
wurde am 19.01.2014 als eine unselbständige, treuhänderische Stiftung unter der Aufsicht des Bischofs von Münster gegründet. Sie ist konzeptionell auf ein stetig wachsendes Kapital durch Zustiftungen angelegt.
Die Treuhänderschaft liegt in den Händen des Kirchenvorstandes der Katholischen Pfarrei Liebfrauen. Die Aufsicht über das Handeln des Treuhänders wird von einem Kuratorium wahrgenommen, das aus 5 Personen besteht und auf Vorschlag des Pfarreirat besetzt wird.
Das Wirkungsgebiet der Stiftung umfasst den Bereich, zu dem die Gründungsgemeinde Liebfrauen zugehörig ist. Unter dem Gedanken „5 Kirchorte, 1 Stiftung“ versteht sie sich als ein alle Kirchorte und übrige Orte gelebten Glaubens umfassendes Element der Möglichkeit zur Integration und Identifikation sowohl mit der neuen Pfarrei als auch mit den einzelnen Kirchorten.
Über die Entwicklung und das Wirken der Stiftung wird regelmäßig in den Gemeinde-Publikationen sowie der speziellen „Stifterpost“ informiert. Einmal jährlich wird ein „Stiftertag“ stattfinden, an dem das Kuratorium und Vertreter des Treuhänders Stifter und Zustifter informieren werden.
Die Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Recklinghausen vom 24.02.2014 als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen zur Stiftung können daher steuerlich geltend gemacht werden (siehe Rückseite).
Die aktuelle Stifterpost hier und die Besetzung der Gremien hier finden Sie über die vorstehenden Links.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche oder gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des aktiven, katholisch geprägten Lebens der Menschen im Gemeindegebiet des Trägers und Treuhänders.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Projekte sowie seelsorglicher und pastoraler Maßnahmen in der Kirchengemeinde insbesondere durch Zuwendungen:
Durch Zustiftung in das Grundstockkapital: Die „Stiftung Liebfrauen Recklinghausen“ ist auf ein stetig wachsendes Kapital durch Zustiftungen angelegt. Mit diesen Beträgen erhöht sich das Grundstockkapital, aus dem die Erträge (z.B. Zinsen) erzielt werden.
Durch Spenden in den jährlichen Ausschüttungsbetrag: Neben den Erträgen aus dem angelegten Grundstockkapital wird der jährliche Ausschüttungsbetrag einer Stiftung durch Zuwendungen (Spenden) erhöht.
Aufwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bei der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer steuermindernd abgesetzt werden (vgl. § 10b EStG). Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (vg. §§ 52 bis 54 AO) können bis zur Höhe von 20 Prozent der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Organisation, welche die Zuwendungen erhält. Außerdem können Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Zeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR zusätzlich vom Stifter oder von Zustiftern steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10b Abs. 1a EStG).
Steuerlich interessant ist das Stiften auch für Erben: Wer innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einen Teil des Erbes einer gemeinnützigen Stiftung als Zustiftung oder Spende zuwendet, muss hierfür ggfs. auch rückwirkend keine Erbschaftssteuer zahlen.
Alle Gemeindemitglieder, Gruppierungen, Verbände haben das Vorschlagsrecht zur Ausschüttung der Stiftungserträge. Dieses muss schriftlich über die in den Kirchen ausliegenden bzw. in den Pfarrbüros erhältlichen Antragsformulare (hier zum Download) wahrgenommen werden. Treuhänder und Kuratorium werden dann über die Vergabe entscheiden. Erstmalig im Jahre 2015 kann eine Ausschüttung vorgenommen werden.
Wo finde ich weitere Hinweise?
In allen Kirchen der Pfarrei Liebfrauen finden Sie die „Stiftungsecke“, in der Stiftungsvertrag und die Satzung aushängen. Dort finden Sie Überweisungsformulare für Zustiftungen oder Spenden, die Vorschlagsformulare zur Ertragsverwendung, den „Stiftungsbriefkasten“ für Ihre Mitteilungen an die Stiftung und aktuelle Informationen zur Entwicklung und Wirkung der Stiftung!