Bistum Münster geht neue Wege – Zwischenhearing im Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen

Pressedienst Bistum Münster 18.01.23


Für eine mutige, vielfätige und offene Kirche


Bistum Münster geht neue Wege – Zwischenhearing im Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen


Münster (pbm/sk). Die katholische Kirche im Bistum Münster wird in den kommenden Jahren die Grundlagen für eine pastorale, personelle und strukturelle Neuaufstellung der Diözese schaffen. Das hat sich am 14. Januar in Münster gezeigt. Bei einem sogenannten Zwischenhearing – einem Informations- und Austauschtag – im Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen kamen in der Aula der Marienschule rund 110 Haupt- und Ehrenamtliche aus dem Bistum zusammen. Diese beraten die Zukunftsfragen derzeit in verschiedenen Themengruppen. Sicher ist, dass es im Bistum künftig sogenannte Pastorale Räume geben wird. Damit sind keine weiteren Zusammenlegungen oder Fusionen von Pfarreien gemeint. Auf Ebene der Pastoralen Räume soll es aber in Zukunft mehr Bereitschaft zu Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie zwischen Hauptamtlichen und freiwillig Engagierten geben.


Beim Zwischenhearing zeigte sich, dass die Teilnehmenden sich vor allem eine mutige, vielfältige, offene, diakonische und experimentierfreudige Kirche wünschen. „Kirche und Kirchenbild werden und müssen sich in den kommenden Jahren massiv verändern. Wir müssen eine Kirche sein, die sich auf das Neue freut und gerne für die Menschen da ist. Nicht das Ende ist nahe, sondern der Anfang“, fasste ein Teilnehmer die Wünsche zusammen.


Zur Struktur der Pastoralen Räume, die zum 1. Januar 2024 errichtet werden, hatten Bischof Dr. Felix Genn und die  Bistumsverwaltung den Pfarreien im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt. Diese wurden in den zurückliegenden Wochen und Monaten vor Ort diskutiert. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp sagte beim Zwischenhearing, dass es im Blick auf die Strukturen der Pastoralen Räume häufig ein positives Votum der Pfarreien zu den Vorschlägen der Bistumsleitung gegeben habe. In einigen Fällen wurden Alternativvorschläge gemacht, die als möglich angesehen werden. Wo noch Klärungsbedarfe bestehen, wird es nun noch einmal Gespräche geben. Ende April wird die Struktur der künftigen Pastoralen Räume durch Bischof Genn veröffentlicht werden.


Der Generalvikar informierte auch darüber, dass der Bischof auf Empfehlung der Steuerungsgruppe des Prozesses entschieden habe, die künftigen Pastoralen Räume am 1. Januar 2024 kirchenrechtlich als Kirchengemeindeverband zu errichten. „Wir möchten den Pastoralen Raum rechtsfähig machen“, sagte Winterkamp. Kirchengemeindeverbände sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sollen insbesondere Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden bei administrativen Aufgaben fördern und als mögliche Anstellungsträger kirchlichen Personals einen flexibleren Personaleinsatz gewährleisten. Der Generalvikar machte deutlich, dass Anstellungsträger des pastoralen Personals aber das Bistum bleibe; künftige Einsatzebene und planerische Ebene für das Seelsorge-Personal werde aber der Pastorale Raum. Zwar brauche auch der Pastorale Raum eine Leitung, dies müsse aber kein Priester sein. Entschieden sei, dass es in jedem Pastoralen Raum künftig eine Verwaltungsleitung gebe, um die Seelsorgerinnen und Seelsorger von administrativen Aufgaben zu entlasten. Diese Stellen würden komplett vom Bistum refinanziert. Zusätzlich sei es möglich, auf Pfarreiebene Verwaltungsreferenten zu beschäftigen. Auch soll es in der Startphase des Pastoralen Raums Koordinatoren oder Prozessbegleitungen geben, die den Prozess kommunikativ begleiten und mithelfen sollen, offene Fragen zu klären.


Als weitere Rahmenbedingungen für den Prozess benannte Klaus Winterkamp, dass es im Bistum Münster perspektivisch nur noch vier strukturelle Ebenen geben werde: Pfarrei, Pastoraler Raum, Kreisdekanat und Bistum. Die Dekanatsstruktur werde wegfallen, insgesamt müsse es das Ziel sein, schlanke Strukturen zu schaffen. Das gelte auch für die künftige Gremienstruktur.


Bei dem Zwischenhearing informierten Mitglieder der Themengruppen darüber, welche Überlegungen im Blick auf die Seelsorge, die Organisation und das Personal in den künftigen Pastoralen Räumen bereits angestellt wurden, tauschten sich darüber aus und schauten, wo es Schnittstellen gibt. Folgende Perspektiven wurden unter anderem aufgezeigt: Pfarreien, in denen Leitungsaufgaben von Teams unter Beteiligung von Ehrenamtlichen wahrgenommen werden; mehr Kompetenzen und Verantwortung für Nicht-Priester bei der Leitung von Gottesdiensten; neue Mitwirkungs- und Entscheidungsgremien in den Pfarreien; Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, die in einer veränderten Kirchensituation neue Rollen haben und andere Aufgaben übernehmen; Festlegung der Tätigkeitsfelder, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger künftig arbeiten werden; Entwicklung von Pastoralplänen für die Pastoralen Räume, die als Steuerungselemente einer gemeinsamen Seelsorge dienen und auch die Frage der Immobilienentwicklung in den Blick nehmen.


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer benannten eine Reihe von Themen und Fragen, die im weiteren Verlauf des Prozesses noch zu klären sind. Eine Auswahl: Gibt es künftig Qualitätskriterien für die Seelsorge? Wer entscheidet was in den Pastoralen Räumen? Wie werden Verbände und Einrichtungen in den Prozess einbezogen? In welchen kategorialen Feldern (etwa Schulen, Krankenhäuser, Notfälle, Menschen mit anderer Muttersprache) wird es künftig welche seelsorglichen Angebote geben? Wie werden Hauptamtliche und freiwillig Engagierte für die neuen Aufgaben qualifiziert? Ist an die zeitliche Befristung von Leitung gedacht? Generalvikar Winterkamp versicherte, dass die im Zwischenhearing gestellten Fragen und Anregungen von den Themengruppen und der Prozessleitung aufgegriffen würden. Er warb dafür, Fragen, die verschiedene Gruppen betreffen, im unmittelbaren Austausch miteinander zu klären. Im Laufe des Jahres soll ein weiteres Hearing stattfinden.