Wahl des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates

Der Wahlausschuss informiert über die bevorstehenden Wahlen am 8. und 9. November

Wahl des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates am 8.11 und 9.11.2025

Informationen zum aktiven Wahlrecht und Wahrnehmung Wahlrecht in einer anderen Pfarrei

Am 8.11. und 9.11.2025 findet in unsere Pfarrei die Wahl des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates statt.

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.

Sie können zu der Wahl zugelassen werden, auch wenn Ihr Erstwohnsitz nicht im Bereich der Kirchengemeinde liegt, Sie sich aber der Gemeinde zugehörig fühlen. Dafür müssen Sie die folgende Bedingung erfüllen: Ihr Erstwohnsitz muss spätestens sechs Monate vor der Wahl im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münsters oder in einer der an den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster unmittelbar angrenzenden (Erz-) Diözesen begründet sein. Das Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden.

Für die Zulassung zur Teilnahme an der Wahl zum Kirchenvorstand und des Pfarreirates, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag, der folgenden Informationen enthalten muss:

  • • Vollständiger Name
  • • Vollständige Adresse
  • • Geburtsdatum
  • • In welcher Kirchengemeinde liegt Ihr Erstwohnsitz
  • • Wenn vorhanden, eine E-Mailadresse, unter der nur Sie persönlich erreichbar sind

 

Den Antrag senden Sie bis zum 29.8.2025 an das Pfarrbüro Liebfrauen, Liebfrauenstraße 1, 45665 Recklinghausen. Die Anträge werden vom Wahlausschuss geprüft und Sie bekommen eine schrift-liche Rückmeldung. Nach dem 29.8.2025 eintreffende Anträge können nicht mehr genehmigt werden.

Für den Wahlausschuss

Friederike Krimpert