Priester wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verurteilt

Bistum Münster bringt kirchenrechtliche Untersuchung auf den Weg.

Das Amtsgericht Recklinghausen hat am 9. Dezember einen Priester des Bistums Münster wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat nach der Urteilsverkündigung angekündigt, dass ergänzend und im Nachgang zum staatlichen Verfahren nun unmittelbar auch eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen den Priester durchgeführt werden wird. Deren Ergebnis wird an das Dikasterium für die Glaubenslehre (die zuständige Zentralbehörde) in Rom weitergegeben werden, das letztlich die Entscheidung in dem kirchenrechtlichen Verfahren treffen wird.  

Nachdem das Bistum Münster im November 2022 von den polizeilichen Ermittlungen gegen den Priester erfahren hatte, hatte Bischof Genn ihn aus dem Dienst genommen und ihm die Ausübung aller priesterlichen Tätigkeiten untersagt. Diese Suspendierung bleibt bis zum Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchungen bestehen.  

Das Kirchenrecht sieht in solchen Fällen verschiedene Strafen vor, die bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen können. 

Dr. Stephan Kronenburg
Bistum Münster